Platzvergabekriterien In den Kitas der Ev.-König-Christus Kirche Georgsmarienhütte/Oesede werden Kinder mit Wohnsitz in Georgsmarienhütte aufgenommen. Auswärtige Kinder können nur aufgenommen werden, wenn keine Georgsmarienhütter Kinder auf der Warteliste stehen.
1. Kriterien für Plätze für Unter-3-Jährige in unseren Krippen Kinder, deren Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung zur Sicherung des Kindeswohls notwendig sind oder in deren Familie außergewöhnliche Bedingungen vorliegen, haben Vorrang. Freie Plätze werden nach Vollendung des 1. Lebensjahres und nach 2 Altersgruppen vergeben. Altersstichtag ist der 1. August des Aufnahmejahres. In der jeweiligen Altersgruppe erhalten vorrangig die Kinder von Eltern, die mit ihrem Kind alleinlebend und erwerbstätig* sind, einen Platz. Dabei haben die Kinder Vorrang mit einem Geschwisterkind in dieser Tageseinrichtung. Zwillinge bzw. Drillinge erhalten ebenfalls Vorrang, damit sie nicht in getrennten Einrichtungen betreut werden müssen. Weitere freie Plätze erhalten die Kinder von Eltern, die beide erwerbstätig* sind. Hier haben ebenfalls die Kinder mit Geschwisterkind in dieser Tageseinrichtung Vorrang. Weitere Plätze erhalten dann Kinder von Eltern, auf die o.g. Kriterien nicht zutreffen. Die älteren Kinder erhalten hier zuerst die Plätze. Sonderregelungen gelten für Integrationskinder.
*Dazu zählen Erziehungsberechtigte, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Im Einzelfall können auch berücksichtigt werden: Erziehungsberechtigte, die sich in Elternzeit befinden, in einer Bildungsmaßnahme/ Schulausbildung/ Hochschulausbildung sind, Arbeitslosengeld beziehen oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
Die Eltern werden, wenn ein freier Platz angeboten werden kann, direkt von der Einrichtung schriftlich informiert. Die Anmeldedaten werden gelöscht, wenn das Kind bei anderen Trägern aufgenommen wurde oder wenn es 3 Jahre geworden ist oder die Eltern es wünschen.
2. Kriterien für Plätze für 3 – bis 6-Jährige Grundlage für die Vergabe eines Kindergartenplatzes ist grundsätzlich die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. (Stichtag 31.7.) Die Abwägung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Sonderregeln gelten für Integrationskinder.
3. Allgemeine Regeln Bei der Platzzusage ist auf Vielfalt (Mischung nach Alter, Geschlecht, Herkunftskultur, soziale Lage, besonderer Hilfebedarf) in der jeweiligen Kita-Gruppe zu achten. Jedes Kriterium ist für sich zu gewichten. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung ist zu gewährleisten. Wenn nach aller Abwägung mehrere gleichbewertete Anmeldungen vorliegen, entscheidet das Los. Über die Entscheidungen werden die Elternbeiräte unterrichtet.
4. Verbindliche Platzzusage Nach der Entscheidung über die Platzvergabe, die die Einrichtungsleitung gemeinsam mit dem Träger vornimmt, erhalten die Eltern den schriftlichen Betreuungsvertrag. Erst nach Unterschriftsleistung beider Seiten (Eltern und Träger) gilt die Zusage als rechtlich verbindlich.
5. Warteliste Kinder, die keine Platzzusage erhalten, werden automatisch auf einer Warteliste vorgemerkt. Die Warteliste ist Grundlage für das Nachrückverfahren. Sobald ein Platz frei wird, benachrichtigt die Einrichtungsleitung schriftlich die Eltern des Kindes auf Platz 1 der jeweiligen Warteliste.
6. Inkrafttreten Diese Vergaberegelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. König-Christus-Kirchengemeinde Oesede/Georgsmarienhütte, den 09.10.2015 Dieter Selige Hans-Joachim Teevs KV-Vorsitzender Pastor
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